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Liste von K-Nummern und die zeitliche Einordnung

Buchstabe K für das Lichttechnische Institut der Technischen Hochschule in Karlsruhe

Zitat: " von "Maicosammler" - Zu den Prüfzeichen: Ab 1949 ist die dreiperiodige Wellenlinie eingeprägt oder im Werkzeug. Wenig später steht zusätzlich "LTIK" auf den geprüften Leuchten, das steht für "Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe". Ab den frühen Fünfzigern dann anstatt "LTIK" nur noch "K" für "Karlsruhe" und die Nummer des Gutachtens, heute ersetzt durch das E1 Zeichen im Kreis, die "1" steht für die deutschen Gutachten.
Da die Gutachtennummern fortlaufend vergeben wurden, kann man aus der K-Nummer auf den Zeitraum der ersten Begutachtung der Leuchte zurückschließen.
Hier ein Link zum "LTIK", das alle "K"-Prüfzeichen ausgegeben hat. --> http://www.lti.uni-karlsruhe.de/486.php . Ich war vor 20 Jahren zuletzt zur Recherche dort, da waren die alten Prüfgutachten und Schriftwechsel noch im Archiv verfügbar." Quelle: http://www.altesrad.net/phpBB3/posting.php?mode=quote&f=21&p=30655


K 218

IMPEX Rücklicht - Zulassungs-/Prüfnummer K218
Quelle: http://www.altesrad.net/phpBB3/viewtopic.php?f=23&t=3821&p=30325#p30325

K 416

"Koschi93"] ... K 416 sind die Pedale von Wagner für Herrenräder, BJ 54
Quelle: http://www.altesrad.net/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=3842&p=30941#p30941

K 10451

Union Prüfzeichen des KBA: K 10451
Quelle: http://www.altesrad.net/phpBB3/viewtopic.php?f=23&t=3821&p=30325#p30325

K 10653

Frontlich: FER (DDR) K-Nummer: K 10653
Quelle: http://www.altesrad.net/phpBB3/viewtopic.php?f=23&t=3821&p=30325#p30325



Anfrage zum Zeitpunkt der Vergabe von K-Nummern - 26.02.2011

Antwort vom KBA

vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage. Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe (UNECE-R) festgelegt.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.
Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Hinweis geben:
In einer Ausgabe der Fahrzeugteilverordnung von 1956 ist im § 8 (Prüfzeichen) festgelegt:
„(1) Das Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie von drei Perioden, der Prüfnummer der Prüfstelle und einem vor dieser .ummer anzubringenden Unterscheidungsbuchstaben der Prüfstelle nach folgender Aufstellung:
Buchstabe K für das Lichttechnische Institut der Technischen Hochschule in Karlsruhe…. (2) Als Prüfzeichen gelten auch die vor dem 23.Juni 1953 angebrachten Zeichen „LTIK“ und „PTR“ und für Fahrtschreiber das Zeichen „PTB“.
In der Anlage übersende ich Ihnen einen Auszug zu Ihrer Kenntnis.
Alte Dokumente werden in den Archiven des KBA aufbewahrt. Sonstige Veröffentlichungen zum Vergabezeitpunkt von K-Nummern bestimmter Artikel sind hier jedoch nicht bekannt.

Fahrzeugteileverordnung

Prüfzeichen


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