Haushaltsauflösungen, ...Ozonbehandlung - Geruchsentfernung ...... Photolytische Oxidation (kalte Verbrennung)Die desinfizierende Wirkung des UV-Lichtes auf Mikroorganismen ist seit langem bekannt... ...Bei dem AerOzon-Luftreinigungsverfahren entsteht unter kontrollierten Verhältnissen UV-C Licht, das in Verbindung mit dem natürlichen Sauerstoff (O²) in der Luft sauberes reines Ozon (O³) erzeugt, wie durch die Strahlen der Sonne... ...Dabei werden auch die in der Luft befindlichen Mikroorganismen, wie Keime, Bakterien und Pilzsporen inaktiviert, ganz natürlich wie durch die Strahlen der Sonne. Restprodukt nach der Oxidation ist wieder Sauerstoff, für frische reine Luft... Nachlassverwertung, ...Entrümpelung (Räumungen von Wohnung, Keller, Dachboden und/oder Garage, ...Insolvenzverwertung, ...Verkaufsagentur,......Anregungen für AGB bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen ...Leistungsumfang Fälligkeit des Vereinbarten Entgeltes ... Eigentumsübergang Mit Beginn der Arbeiten gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern vor oder bei Auftragserteilung nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Eine Haftung für zur Entsorgung/Verwertung vorgesehene Gegenstände ist ausgeschlossen Der Auftraggeber bestätigt durch die Auftragserteilung, daß außer evtl. gesondert angeführten Gegenständen das jeweils gesamte vorhandene Inventar der Entsorgung/Verwertung zuzuführen ist. Eine Haftung für Wertgegenstände, die aufgrund ihrer Verpackung, ihrer Art oder ihres Hinterlegungsortes als solche nicht erkennbar sind, ist -selbst wenn der Auftraggeber die Suche nach solchen Gegenständen in Auftrag gibt- ausgeschlossen. Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz verpflichtet den Erfüllungsgehilfen bei Ausführung einem Dritten widerrechtlich zufügen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Auftragnehmer bei Erfüllungsgehilfen die ordentliche Sorgfaltspflicht beachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Haftung für Wertgegenstände u. a. Eine Haftung für in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenständen, Geld, Schmuck, Urkunden u. ä. kann nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Haushaltsauflösung verpflichtet die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen. Für den Verlust kann der Arbeitnehmer nicht haftbar gemacht werden. Quellen weitere Anregungen finden sie im Internet ... http://ruhm-haushaltsauflösungen.de/agb.html |
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