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A-Z Dienstleistungen für Sie ...

Dienstleistungsbetrieb
Inh. Frank Lompscher

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A - Z das bedeutet auch regional breit aufgestellt zu sein.
wir kommen zum Beispiel nach Angermünde, Bernau, Chorin, Danewitz, Eberswalde, Finowfurt, Gransee, Hammelspring und so weiter bis Zehdenick und in weitere Ortschaften

Nehmen sie sich Zeit für ihr Leben. Sie haben es in der Hand. Denken sie selbst statt denken zu lassen. Was können Sie für eine lebenswerte Zukunft tun?


Suffizienz (von lat. sufficere – ausreichen) steht in der Ökologie für das Bemühen um einen möglichst geringen Rohstoff- und Energieverbrauch. http://de.wikipedia.org/wiki/Suffizienz_%28%C3%96kologie%29

Suffizienz - Dieser Gedanke bewegt uns! ...


electi.net - Dienstleistung

Abrissarbeiten, (Joachimsthal und Umgebung ..., Eberswalde und Umgebung, Zehdenick und Umgebung, ...)

Dienstleistungen im Rahmen von Altbaunierung ..., Sanierung von Fassade, Mauerwerk und Dielenboden,

Sammeln und Befördern von Abfällen (Genehmigung §53 KrWG)

Kleintransporte,

Bauservice - Bautrockung, Feuchtebestimmung, Ozonbehandlung, Handschachtung

Bauservice - verfugen von Mauerwerk,

Bauservice - verputzen von Mauerwerk,

Bauservice - defektes Mauerwerk ausbessern,

weitere Dienstleistungen wie Handel mit historischen Baustoffen und Naturbaustoffen

 


© Foto: 2017 Frank Lompscher
Handarbeit mit Schippe, Spaten
und Schubkarre


© Foto: 2018 Frank Lompscher
Dielenboden in Handarbeit aufnehmen


© Foto: 2017 Frank Lompscher
Entkernung Dachboden in
Groß Ziethen


electi.net - Verwertung

Haushaltsauflösung, Firmenauflösung, Nachlassverwertung, Insolvenzverwertung,

Entrümpelungen,

Handel mit historischen Baustoffen


© Foto: 2018 Frank Lompscher
Backsteingebäude in Reiersdorf


electi.net - Gebäudereinigung

wir bedienen regionale Auftraggeber in Joachimsthal und Umgebung ...


electi.net - Hausmeister

Im Rahmen des Hausmeisterservice bieten wir Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung an.

Wir unterstützen sie bei der Einhaltung der Abfahllhirarchie entsprechend §6 KrWG durch geeignete Maßnahmen

Auszugsweise zitiert von https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__6.html Stand 2016-11-19

die angebotenen Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:

Vermeidung,

Vorbereitung zur Wiederverwendung,

Recycling,

sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,

Beseitigung.

Die Maßnahme die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet soll Vorrang haben. Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen

die zu erwartenden Emissionen,

das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen,

die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie

die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen.

Die technische Möglichkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahme sind zu beachten.


Klein- und Schönheitsreparaturen

Beseitigung und Ausbesserung von Schäden

Ausbesserung von Mauerwerk
© Foto: 2018 Frank Lompscher
ausgebessertes Mauerwerk in Eberswalde

Beipiele für historische Backsteingebäude ...


Sammlungen entsprechend Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)§ 17 Überlassungspflichten

Auszugsweise zitiert von https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__17.html Stand 2016-11-19

(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen.

(2) Die Überlassungspflicht besteht nicht für Abfälle,

4.die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen.


Betreiben von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz um Abfälle zu vermieden, zu verwerten oder zu beseitigen

KrWG Auszugsweise zitiert von https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__13.html Stand 2016-11-19

§ 13 Anlagenbetreiber

Die Pflichten der Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, diese so zu errichten und zu betreiben, dass Abfälle vermieden, verwertet oder beseitigt werden, richten sich nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.


electi.net - Natur

Gruenflaechenpflege/Landschaftspflege etc.


© Foto: 2018 Frank Lompscher


Wegebau


© Foto: 2018 Frank Lompscher
wassergebundene Wege


© Foto: 2018 Frank Lompscher
Pflasterarbeiten

 

electi.net - Mobilität

unmotorisierte Mobilität im regionalen Umfeld (Fahrradverleih, Fahrradreparatur, etc.

Elektromobilität (verleih und verkauf von E-Bikes, verkauf von Elektrorollern

 


electi.net - Tourismus

nachhaltiger Tourismus in landschaftlich wertvoller Umgebung ...


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