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Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder - Juli 2013

Seite 28

Wiederverwendung von Produkten

Ganz wesentlicher Schwerpunkt der Abfallvermeidung ist die Förderung der Wiederverwendung von Produkten. Hierbei ist von der öffentlichen Hand auf allen Ebenen durch Werbung und Aufklärungsmaßnahmen deutlich zu machen, dass die Nutzung von Gebrauchtgütern mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen, mit Abfallvermeidung und mit geringen negativen Umweltwirkungen einhergehen soll. Gleichzeitig ist die Entwicklung von Qualitätsstandards oder Gütesiegeln für gebrauchte Güter, etwa für Möbel, Elektrogeräte, etc. zu fördern und, wo diese schon vorhanden sind, deren Nutzung zu unterstützen. Auf lokaler Ebene ist die Einrichtung von Strukturen zur Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten (Gebrauchtwaren) entweder durch öffentlichrechtliche Institutionen oder private aus Sicht der Abfallvermeidung und der Wiederverwendung von großer Bedeutung. Gleiches gilt für Reparaturnetzwerke, die sich etwa der Reparatur oder weiteren Aufbereitung von gebrauchten Produkten, wie etwa Möbeln, Fahrrädern, Elektrogeräten, mit dem Ziel der Wiederverwendung der Produkte widmen.

Seite 13 ... Die Zuständigkeit für die Erstellung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Abfallvermeidungs-programm des Bundes wird im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministe-rien erstellt. Bei der Aufstellung des Abfallvermeidungsprogramms ist die Öffentlichkeit nach dem Verfahren in § 32 Absatz 1 bis 4 KrWG zu beteiligen. ...

Seite 6 ... Materieller Wohlstand basiert letztlich auch auf Umweltverbrauch. Dieser Zusammenhang spiegelt sich nicht zuletzt in den Abfallmengen, die erzeugt werden – in Deutschland gut 330 Millionen Tonnen Abfälle im Jahr, davon rund 50 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle, knapp 200 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle, 40 Millionen Tonnen Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen...

Seite 6 ... Die Entkopplung der Ressourcennutzung vom Wirtschaftswachstum ist ein zentrales umweltpolitisches Ziel. Da Abfälle stets aus ehemaligen Rohstoffen und Produkten entstehen, leistet die Abfallvermeidung einen wesentlichen Beitrag zu dieser Zielsetzung. Hierbei ist zu beach-ten, dass das Ziel der Abfallvermeidung in Konkurrenz zu anderen politischen Zielen steht (siehe hierzu weiter unten 3.3). Soziale und ökonomische Aspekte müssen bei der Entwicklung von Abfallvermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden. .../p>

Seite 12 ... Ein wesentlicher Anker für die Abfallvermeidung ist § 5 Absatz 1 Nummer 3 des Bundes-immissionsschutzgesetzes12 (BImSchG). Genehmigungsbedürftige Anlagen sind demnach „so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden; Abfälle sind nicht zu vermeiden, soweit die Vermeidung technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist; die Vermeidung ist unzulässig, soweit sie zu nachteiligeren Umweltauswirkungen führt als die Verwertung; die Ver-wertung und Beseitigung von Abfällen erfolgt nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den sonstigen für die Abfälle geltenden Vorschriften.“

Seite 11 ... § 3 Absatz 20 KrWG definiert: Vermeidung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und dazu dient, die Abfallmenge, die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern. Hierzu zählen insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie ein Konsumverhalten, das auf den Erwerb von abfall- und schadstoffarmen Produkten sowie die Nutzung von Mehrwegverpackungen gerichtet ist. ...

Anmerkung/Querinfo dazu: KrWG §2 ... Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für ... 10. Böden am Ursprungsort (Böden in situ), einschließlich nicht ausgehobener, kontaminierter Böden und Bauwerke, die dauerhaft mit dem Grund und Boden verbunden sind, ...

... Maßnahmen der Bundesregierung, die die Verwendung von Sekundärrohstoffen fördern, finden sich unter anderem im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) wieder. ...

... Die Beste-Verfügbare-Technik-Merkblätter (BVT-Merkblätter) enthalten je nach Anlagenart in unterschiedlichem Umfang ebenfalls Vorgaben zur Abfallvermeidung. ...

Seite 18 ... Neben den ökologischen Auswirkungen müssen bei der Bewertung von Abfallvermeidungs-maßnahmen auch die technische Möglichkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit, die ökono-mischen Chancen und Risiken und die sozialen Folgen der jeweiligen Maßnahme beachtet werden.

Seite 19 3.3 ... Darüber hinaus gilt es, neben dem Ziel der Abfallvermeidung auch andere allgemeine poli-tische Ziele, wie etwa die Wahrung des Wohlstandes, Wettbewerbsfähigkeit, ökonomisches Wachstum, Sicherung von Arbeitsplätzen oder die bestmögliche Erreichung „sozialer Gerech-tigkeit“, aber auch andere umweltpolitische Zielsetzungen und Umweltschutz insgesamt, zu berücksichtigen. Teilweise bestehen Synergien, teilweise kann es zu Konflikten zwischen den Zielen der Abfallvermeidung und anderen Zielen kommen, so dass Kompromisse gefunden werden müssen. ...

Haupt- und Unterziele des Abfallvermeidungsprogramms

... Somit lassen sich die Ziele des Abfallvermeidungsprogramms im Überblick so darstellen:

Hauptziel

Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von den mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Operative Ziele

Soweit sie im konkreten Fall zum Hauptziel beitragen und in einem Stadium ansetzen, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis Abfall geworden ist:

Reduktion der Abfallmenge

Reduktion schädlicher Auswirkungen von erzeugten Abfällen

Reduktion der Schadstoffe in Produkten und Abfällen

Unterziele (Beispiele)

Möglichst weitgehende Reduktion der Abfallmengen in Relation zur Wirtschaftsleistung, Beschäftigten und Bevölkerungszahl;

Verbesserung des Informationsstandes und dadurch Sensibilisierung der Bevölkerung und der beteiligten Akteure aus Industrie, Gewerbe, Handel und Entsorgungswirtschaft über die Notwendigkeit zur Reduktion von Abfallmengen oder des Schadstoffgehaltes in Materialien, Produkten und Abfällen sowie der Emissionen in Luft, Wasser und Boden im Zusammenhang mit der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen;

Anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen;

Förderung eines Konsumverhaltens, das auf den Erwerb von abfall- und schadstoffarmen Produkten gerichtet ist;

Abfallarme Produktgestaltung;

Steigerung der Lebensdauer von Produkten;

Förderung der Wiederverwendung von Produkten;

Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten.


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