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... ist auch beim Einsatz von historischen Baustoffen ein Thema.
Zitat: "...Bauten in, an, unter und über Gewässern
Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von
Anlagen in und an Gewässern genehmigungspflichtig.
Dazu gehören beispielsweise
Bootsstege
Durchlässe
Gewässerkreuzungen.
Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (z.B. Spundwände, Carports, Wege) zählen zu den
genehmigungspflichtigen Anlagen. Die wasserrechtliche Genehmigung schließt alle weiteren für das
Vorhaben nach Landesrecht und nach dem Bundesnaturschutzrecht erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Zulassungen ein. Quelle: https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/bauten-in-an-unter-und-ueber-gewaessern.html abgerufen 17.12.2016
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