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Wasserrecht

... ist auch beim Einsatz von historischen Baustoffen ein Thema.

im Landkreis Barnim

Zitat: "...Bauten in, an, unter und über Gewässern

Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen in und an Gewässern genehmigungspflichtig.
Dazu gehören beispielsweise
Bootsstege
Durchlässe
Gewässerkreuzungen.
Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (z.B. Spundwände, Carports, Wege) zählen zu den genehmigungspflichtigen Anlagen. Die wasserrechtliche Genehmigung schließt alle weiteren für das Vorhaben nach Landesrecht und nach dem Bundesnaturschutzrecht erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen ein. Quelle: https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/bauten-in-an-unter-und-ueber-gewaessern.html abgerufen 17.12.2016

 


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